Ein Auffahrunfall im morgendlichen Berufsverkehr auf der A40 Richtung Essen oder ein Verkehrsunfall auf dem Dortmunder Ring – solche Szenarien sind nicht nur Stress pur, sondern werfen auch eine Menge Fragen auf: Wer trägt die Schuld am Unfall? Wie dokumentiere ich den Unfallschaden? Sollte ich die Polizei rufen? Oder gleich einen Kfz Gutachter? Und wer zahlt am Ende das Kfz Gutachten?
Ich zeige dir, wie du als Unfallgeschädigter mit Hilfe eines Unfallgutachtens von einem unabhängigen Kfz Gutachter wie mir schnell und ohne eigene Kosten deine Ansprüche gegenüber der Versicherung deines Unfallgegners sichern kannst.
Gutachterkosten: Das Wichtigste in Kürze
- Als Geschädigter eines Autounfalls zahlst du für das Kfz Gutachten nichts.
- Ein professionelles Schadengutachten hilft dabei, deine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
- Größere Schäden sind für Laien nicht immer erkennbar.
- Bei geringfügigen Schäden (Bagatellschäden) kann ein Kurzgutachten sinnvoll sein.
Warum ein Kfz Gutachten nach einem Unfall wichtig ist
Nach einem Unfall bist du oft mit einer Flut von Aufgaben konfrontiert: Polizei informieren, Versicherungen kontaktieren und dann steht auch noch die Frage im Raum, wie es um dein Fahrzeug steht (Wertminderung, Restwert und Reparatur).
Hier kommt ein professionelles Schadengutachten vom Kfz Sachverständigen deines Vertrauens ins Spiel. Das Unfallgutachten ist dein Beweisstück gegenüber der gegnerischen Kfz Versicherung und sorgt dafür, dass du deine Ansprüche vollständig geltend machen kannst. So erhältst du Klarheit über die Schadenshöhe bzw. Wertminderung und legst den sicheren Grundstein für die Erstattung der Reparaturkosten. Das Beste daran ist: Wenn du unverschuldet in den Autounfall verwickelt wurdest, also geschädigt bist, entstehen für dich bei der Beauftragung des Kfz Sachverständigen keinerlei Kosten.
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Wer zahlt die Gutachterkosten nach einem Verkehrsunfall?
Die Gute Nachricht lautet also: Geschädigte zahlen nichts! Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt wirst, ist die Versicherung des Unfallverursachers grundsätzlich dazu verpflichtet, die anfallenden Kosten für das Kfz Gutachten zu übernehmen. In diesem Falle werden die Kosten für den Sachverständigen und der Erstellung des Gutachtens direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers abgewickelt.
Rechtliche Einzelheiten zu den Gutachter Kosten
Die Kosten für das Kfz Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung getragen. Voraussetzung ist, dass der Schaden eine gewisse Grenze, die bei etwa 750 Euro liegt, übersteigt. In diesem Fall handelt es sich nicht um einen Bagatellschaden und das Gutachten des Kfz Sachverständigen wird übernommen.
Was ist ein Bagatellschaden?
Unter einem Bagatellschaden versteht man im Allgemeinen einen geringfügigen Schaden am Fahrzeug, der sich zumeist in Form von kleineren Kratzern, Dellen oder ähnlichen leichten Beschädigungen zeigt. Die Grenze, ab wann genau ein Schaden als Bagatellschaden gilt, ist nicht eindeutig festgelegt, wird aber oft bei einem Betrag um die 750 Euro angesetzt. Wichtig: Bei solchen Bagatellschäden übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers nicht immer die Kosten.
Wer trägt die Kosten bei einem Bagatellschaden?
Wenn du nach einem unverschuldeten Autounfall geringfügige Schäden an deinem Fahrzeug feststellst, empfiehlt sich meist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten statt eines Vollgutachtens. Diese sind günstiger in der Erstellung und werden in der Regel von der Versicherung des Schadensverursachers akzeptiert und bezahlt.
Bedenke jedoch, dass größere Schäden als Laie nicht immer sofort als solche erkennbar sind. Oftmals ist hierfür ein geschultes Auge notwendig. Solltest du also Zweifel haben oder befürchten, dass nicht alle Schäden erfasst wurden, kann auch bei einem Bagatellschaden ein vollständiges Gutachten sinnvoll sein. In diesem Fall kommt es darauf an, eine Einigung mit der gegnerischen Versicherung zu finden, da diese die Kostenübernahme für das Gutachter Honorar oftmals ablehnt, wenn sie den Schaden als Bagatelle einstuft.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten ist eine verkürzte Form des vollständigen Kfz Gutachtens. Es enthält die wichtigsten Informationen über den Schaden und die Schadenshöhe, aber verzichtet auf die umfassenden Details, die in einem Vollgutachten zu finden sind. Das Kurzgutachten beschreibt den Unfallschaden und enthält eine professionelle Einschätzung zur Wertminderung sowie den Reparaturkosten. In den folgenden Fällen kann die Erstellung eines Kurzgutachtens sinnvoll sein:
- Bei geringfügigen Bagatellschäden: Wenn nur kleine Kratzer, Beulen oder Lackbeschädigungen vorliegen.
- Wenn die Versicherung es verlangt: Manche Versicherungen fordern bei geringen Schadenssummen lediglich ein Kurzgutachten.
- Um Kosten zu sparen: Wenn die Kosten für ein Vollgutachten im Verhältnis zum Schaden zu hoch erscheinen, ist ein Kurzgutachten die wirtschaftlichere Wahl.
So gehst du nach einem Autounfall vor
- Melde/protokolliere den Unfall: Ziehe die Polizei hinzu und lasse dir einen Bericht über den Unfallhergang geben. In diesem sollten auch die Daten des Unfallverursachers und seiner Versicherung enthalten sein. Rufst du die Polizei nach einem Unfall nicht, protokolliere den Schaden am Fahrzeug selbst. Sei hierbei möglichst genau, mache Fotos und nimm alle relevanten Daten für die spätere Schadensregulierung durch den Versicherer auf.
- Lass dein Auto begutachten: Nun kannst du einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Dieser nimmt den entstandenen Schaden am Auto auf und dokumentiert ihn. Er kann den die Höhe des Schadens fachkundig beziffern und auf dieser Grundlage ein Sachverständigengutachten erstellen.
- Keine Kosten für dich: Bei den Kosten für ein Kfz Unfallgutachten musst nicht in Vorleistung gehen, denn dieses zahlt die Versicherung des Unfallverursachers.
- Sicher dir deine Ansprüche: Nach etwa 4–6 Wochen erhältst du die Entschädigung, die dir laut Begutachtung der Schadenhöhe zusteht. Du kannst nun entscheiden, ob du dir das Geld auszahlen oder dein Auto in einer Werkstatt reparieren lassen möchtest.
Fazit: Geschädigte zahlen nichts
Ein Unfall ist oft schneller passiert, als man denkt. Aber mit dem richtigen Partner an deiner Seite ist die Abwicklung kein Problem. Ein unabhängiger Sachverständiger hilft dir dabei, deine Ansprüche geltend zu machen. Er ist dir zudem gerne bei der Vermittlung von seriösen Verkehrsrechtsanwälten und Kfz Werkstätten behilflich. Als Unfallgeschädigter zahlst Du für das Kfz Gutachten nichts.